Der Weg zur LEADER-Förderung

Hier finden Sie alle Informationen zu den Förderbedingungen und dem LEADER-Antrags- und Projektauswahlverfahren. Bei Fragen kontaktieren Sie gerne das Regionalmanagement oder die Geschäftsstelle der Region.

Wer darf eine Förderung beantragen? (Antragsberechtigte)

Solange sich der Projektstandort im Diepholzer Land befindet, darf praktisch jeder Mensch bzw. jede Institution einen Förderantrag stellen:

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Landkreise, Städte, Gemeinde und Gemeindeverbände, sonstige Öffentliche)
  • Juristische Personen des privaten Rechts und vergleichbare Körperschaften (wie Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen)
  • Privatpersonen bzw. natürliche Personen und Personengesellschaften

Wie hoch ist die Förderung? (Fördersätze und Fördersummen)

Die Gesamtförderung ergibt sich aus dem Fördersatz aus LEADER-Mitteln und der dazugehörigen öffentlichen Kofinanzierung. Zudem ist eine Förderhöchstsumme festgelegt. Bitte beachten Sie auch die Unterscheidung der förderfähigen Kosten der einzelnen Antragsberechtigten.

Was genau ist alles förderfähig? (Fördertatbestände)

Projekte, die mit LEADER-Mitteln gefördert werden sollen, müssen mind. einen der folgenden Fördertatbestände erfüllen. Es sind sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen förderfähig.

Was sind die nächsten Schritte? (Antrags- und Projektauswahlverfahren)

Wenn Sie eine Projektidee haben, wenden Sie sich an das Regionalmanagement, um Ihre Idee vorzustellen. Sie können gerne auch schon vorab den Projektsteckbrief ausfüllen, sodass das Regionalmanagement Sie noch gezielter beraten kann.

Ob ein Projekt eine LEADER-Förderung erhält, entscheidet die Lokale Aktionsgruppe auf Basis festgelegter Projektauswahlkriterien, die im Projektbewertungsbogen festgehalten sind.

Der Ablauf des Antrags- und Projektauswahlverfahrens sieht wie folgt aus:

1. Stufe: Projektsteckbrief

  • Kontaktaufnahme der projekttragenden Person mit dem Regionalmanagement (ReM) und Inanspruchnahme einer Beratung zur Projektidee.
  • Ausfüllen und Einreichen des Projektsteckbriefes sowie beizulegender Unterlagen zum jeweiligen Stichtag beim ReM.
  • Prüfung der im Projektsteckbrief abgefragten Rahmenbedingungen und Ableitung des Bezugs zum jeweiligen im REK definierten Handlungsfeld und des dazugehörigen Ziels durch das ReM.
  • Grundsätzliche Klärung der Förderfähigkeit des Projektes mit dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser/Geschäftsstelle Sulingen.
  • Weiterleitung der Projektsteckbriefe grundsätzlich förderfähiger Projekte an die LAG.
  • Jede Projektidee wird in eine Übersichtstabelle aufgenommen, der LAG bei der nächsten Sitzung zur Kenntnis vorgelegt und über die weitere Verwendung entschieden. Ggf. ist das Projekt über ein anderes Programm förderfähig oder bedarf einer weiteren Ausarbeitung für eine LEADER-Förderung.

2. Stufe: Projektbewertungsbogen

  • Ausfüllen des Projektbewertungsbogens auf Basis des Projektsteckbriefs und Prüfung der Erfüllung der Mindestkriterien sowie der in den Qualitäts- und Handlungsfeldkriterien zu erreichenden Mindestpunktzahl durch die LAG.
  • Sofern das Projekt alle Mindestkriterien erfüllt und die Mindestpunktzahl in den Qualitäts- und Handlungsfeldkriterien erreicht, fasst die LAG einen Beschluss über die Projektförderung.
  • Erfüllt das Projekt nicht alle notwendigen Bedingungen, kann es, für eine erneute Einreichung, weiterentwickelt werden oder eine andere Finanzierungsquelle ist zu suchen.

Formale Förderantragsstellung

  • Ausfüllen der zur Antragstellung notwendigen LEADER-Vordrucke durch die antragstellende Person und die LAG. Innerhalb von 3 Monaten nach LAG-Beschluss Einreichen aller Unterlagen beim ArL, welches die Entscheidung über die Bewilligung des Projektes fällt.
  • Nach Erhalt eines positiven Förderbescheides startet die Projektumsetzung.

Antragsformulare

Haben Sie eine neue Projektidee und benötigen für die Umsetzung finanzielle Unterstützung? Dann nutzen Sie die folgenden Unterlagen und Formulare und wenden sich direkt an das Regionalmanagement bzw. die Geschäftsstelle der Region.